Schriftsätze von Herrn Rechtsanwalt Wilfried Schmitz 

Die hier abrufbaren Schriftsätze von RA Wilfried Schmitz dienen nur der allgemeinen Information und nicht der Beratung in konkreten Fällen. Die Schriftsätze sind für den Gebrauch freigeben.

 

 

 

23.2.22 Schriftsatz RA Schmitz 

Zu dem Schriftsatz des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) vom ... 2022 wird wie folgt Stellung bezogen: Es erfolgen zunächst ein paar grundsätzliche Klarstellungen, damit die nachfolgenden [..] 

24.2.22  Schriftsatz RA Schmitz

[...] ist das Schreiben der BKK ProVita an das Paul-Ehrlich-Institut vom 21.2.2022 in diesem Kontext von besonderem Interesse. Dort heißt es (Zitat): [...)
 

24.2.22  Schriftsatz RA Schmitz

[...] ist das Schreiben der BKK ProVita an das Paul-Ehrlich-Institut vom 21.2.2022 in diesem Kontext von besonderem Interesse. Dort heißt es (Zitat): [...)
 

2.3.22  Schriftsatz RA Schmitz

[...] Hat das BMVg den diesseitigen Vortrag wirklich zur Kenntnis genommen? Der Vortrag des BMVg lässt nicht erkennen, dass es den diesseitigen Vortrag auch nur ansatzweise gewürdigt hat. [...]

3.3.22 Schriftsatz RA Schmitz

[...]muss zu dem Schriftsatz des BMVg vom 1.3.2022, hier eingegangen am 2.3.2022, eigentlich nicht mehr Stellung bezogen werden.[...]

8.3.22 Schriftsatz RA Schmitz

[...]bedanke ich mich für die Ladung zur mündlichen Verhandlung am 1.4.2022, die mir gestern zugegangen ist. Im Hinblick auf die mit der Terminladung zugleich übermittelten „Hinweise zum
Infektionsschutz“[]

9.3.22 Schriftsatz RA Schmitz

[...]kann das BMVg übrigens davon ausgehen, dass wir zu allen Themen, die für dieses Verfahren auch nur potentiell von Relevanz sind, noch sehr umfangreich weiter vortragen könnten.
[...]

10.3.22 Schriftsatz RA Schmitz

[...]möchten wir schon jetzt darum zu ersuchen, den Parteien und ihren Bevollmächtigten – auch im Hinblick auf das verbundene Verfahren des Herrn ...
zu BVerwG 1 WB 2.22 und BVerwG 1 W-VR 1.22 - zu gestatten,[...]

14.3.22 Schriftsatz RA Schmitz

[...]bedanken wir uns zunächst für die freundliche Mitteilung des Vorsitzenden vom 10.3.2022. Wir möchten an dem Termin am 1.4.2022 auf jeden Fall persönlich teilnehmen. [...]

18.3.22 Schriftsatz RA Schmitz

[...]Der Ausgang dieser Verfahren ist von so immenser Bedeutung und zudem mit den allergrößten Hoffnungen so vieler Soldaten und Soldatinnen verbunden, dass ich mich am gestrigen Tage – nach Absprache mit meinen [...]

21.3.22 Schriftsatz RA Schmitz

[...]möchte ich den erkennenden Senat bitten, für den Termin am 1.4.2022 zumindest noch den Pathologen Prof. Dr. med. Arne Burkhardt als weiteren sachverständigen Zeugen zu laden, [...]

22.3.22 Schriftsatz RA Schmitz

[...]Im Hinblick auf die formelle Rechtsmäßigkeit der Duldungspflicht erhellen wir u.a. noch warum die Entscheidung des BVMg, die Coronavirus-Schutzimpfung [...]

24.3.22 Schriftsatz RA Schmitz

[...]ist der Schriftsatz des BVMg vom 23.3.2022 wirklich aus mehreren Gründen sehr irritierend. Das BVMg will sich also offenbar weigern uns die erbetenen Auskünfte zu geben. [...]

28.3.22 Schriftsatz RA Schmitz

[...]bitte ich höflichst noch um Bestätigung des erkennenden Senats, dass der Hinweis des Gerichts vom 24.3.2022 so zu verstehen ist, dass es für die Einvernahme der von uns
benannten Sachverständigen [...]

7.4.22 Schriftsatz RA Schmitz

[...]kann ich nicht nachvollziehen, warum die Bundeswehrdisziplinaranwaltschaft am 25.4.22 nicht verhandeln kann. [...]

7.4.22 Schriftsatz RA Schmitz

[...] übermittle ich dem erkennenden Senat nunmehr ein paar Dokumente, die nicht nur belegen, dass bei vormals gesunden Soldaten, die gegen das Coronavirus „geimpft“ wurden,[...]

14.4.22 Schriftsatz RA Schmitz

[...] stelle ich höchst noch einmal klar, dass wir im jeweiligen einstweiligen
Rechtsschutzverfahren beantragt werden: [...]

27.4.22 Schriftsatz RA Schmitz

[...] erlaube ich mir im Hinblick auf die Rechtsfragen, die der erkennende Senat gem. seiner Mitteilung vom 24.3.2022 in der Verhandlung am 2.5.2022 besprechen möchte, noch folgende Anmerkungen zur Frage[...]

28.4.22 Schriftsatz RA Schmitz

[...] sind wir, die Anwälte der Beschwerdeführer, doch einigermaßen überrascht, dass wir am Nachmittag des vorletzten Werktags vor dem Verhandlungstermin am 2.5.2022 noch
einen Hinweis der Berichterstatterin[...]