Wehrbeschwerdeverfahren beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) wegen Duldungspflicht der COVID-19-Impfung aller Soldaten bei der Bundeswehr
 

Soldatenprozess in Leipzig verloren:
Bundesverwaltungsgericht lehnt Anträge ab, Duldungspflicht ist rechtmäßig

Die ausgeschiedenen Anwälte Beate Bahner, Dr. Brigitte Röhrig, Göran Thoms sowie der im Hintergrund engagierte Anwalt Sven Lausen und der Sachverständige Tom Lausen haben diese Entscheidung befürchtet. Sie hatten daher der eigenmächtigen Entscheidung des RA Schmitz, wesentliche Fragen „für geklärt" zu erklären und keine weiteren Beweisanträge stellen zu wollen bzw. gestellte Beweisanträge wieder zurückzuziehen, widersprochen.

Das Team war jedoch nach dem 3. Verhandlungstag von RA Wilfried Schmitz mit skurrilen Begründungen gesprengt worden, was von den beiden Mandanten leider mitgetragen wurde. Ihnen war  von RA Schmitz der 100-prozentige Prozesserfolg  versprochen worden.

Seriöse Anwälte würden niemals solche Aussagen tätigen.

Wir kämpfen dennoch weiter – auch wenn die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts eine weitere fundamentale Enttäuschung ist und belegt, dass die Gerichte ihrem Auftrag leider nicht mehr nachkommen.

Beate Bahner
Fachanwältin für Medizinrecht
 

News zum Soldatenprozess Covid-Impfung beim Bundesverwaltungsgericht

Rechtsanwalt Schmitz zerschlägt kompetentes Verteidigerteam, zieht eigenmächtig Beweisanträge zurück, erklärt bislang offene Fragen als „geklärt", verprellt den Sachverständigen Tom Lausen und verspricht seinen Mandanten einen hundertprozentigen Prozesserfolg! (vgl. auch Telegram-Nachricht)

Nach wochenlangem engagiertem Einsatz der Anwälte und des Sachverständigen Tom Lausen für den berühmten „Soldatenprozess“ wurde Rechtsanwältin Beate Bahner auf Empfehlung des „federführenden" Anwalts Wilfried Schmitz durch den von ihr vertretenen Offizier das Mandat entzogen.

Der Vorwurf des RA Schmitz: Die erfahrene Anwältin gefährde durch ihre Rechtsausführungen, ihre Beweisanträge und ihre Beharrlichkeit den Prozesserfolg und habe sich den „Hohn, Zorn und Hass des Gerichts zugezogen“.

Nanu!?

Der „federführende" Anwalt Schmitz hat offensichtlich ein grundlegend anderes Verständnis seiner Anwaltstätigkeit als die meisten hier erfahrenen Kollegen. Anwaltliche Vertretung bedeutet für uns:

  • Klarer und strukturierter Rechtsvortrag,
  • ️Beweisanträge stellen, bis alle wesentlichen Fragen widerspruchslos aufgeklärt sind,
  • ️das beharrliche und unbeirrte Aufzeigen von Widersprüchen bei Sachverständigen und der Gegenseite

👉 und damit ein hundertprozentiger Einsatz für die Mandanten – und insbesondere für die Sache!


Jedenfalls die Kollegen Bahner, Thoms, Röhrig und Lausen haben das in hunderten Stunden Einsatz getan und dabei immer im Auge behalten, dass das Gericht (trotz eines bislang korrekt geführten Prozesses) die Duldungspflicht der Covid-Impfung sehr wohl halten könnte – so wie es das Bundesverfassungsgericht schon getan hat.

Seriöse Anwälte werden daher niemals einen hundertprozentigen Prozesserfolg versprechen – erst recht nicht in diesem Prozess, bei dem das Gericht hierfür nicht einen einzigen mündlichen oder schriftlichen Hinweis gegeben hat.

  • Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig hat nach dieser eigenmächtigen Entscheidung des Anwalts Schmitz ihr Mandat niedergelegt.
     
  • Tom Lausen hat sich wegen der eigenmächtigen Handlungen in Bezug auf die Anwaltsenthebungen und den für die Sache unangemessenen internen Mailwechsel zurückgezogen.
     
  • Weitere Kollegen im Hintergrund haben die Zusammenarbeit mit RA Schmitz beendet.


Rechtsanwalt Göran Thoms wurde das Mandat ebenfalls  gekündigt

Nun wurde auch dem engagierten Rechtsanwalt Göran Thoms seitens des Beschwerdeführers das Mandat entzogen.

RA Thoms hat ebenfalls hervorragende Schriftsätze gefertigt, die unter seiner Visitenkarte hier auf dieser Homepage auffindbar sind.

RA Thoms hat sich darüber hinaus mit großem Einsatz um den „Aufruf an Soldaten" gekümmert und all diejenigen Soldaten erfasst, die nach der Covid-Impfung Nebenwirkungen erlitten haben. Auch RA Thoms hat sich in dieser Sache ohne übliches Anwaltshonorar engagiert.


👉 Alle bisherigen Schriftsätze aller Verfahrensbevollmächtigen sind – bis auf die Schrifsätze von Wilfried Schmitz, der die Löschung seiner Schriftsätze ausdrücklich forderte – weiterhin auffindbar auf der Homepage www.covidimpfung-soldaten.de.

Diese Homepage bleibt aufrecht erhalten und wird für die weiteren Verfahren anderer Soldaten beim Bundesverwaltungsgericht fortgeführt.

Wir ausgeschiedenen Anwälte und Sachverständige kämpfen als engagiertes, redliches und kollegiales Team für die Sache weiter – und bewahren auch künftig einen kühlen Kopf – versprochen!

Es wird weitere spannende Prozesse geben!

Herzlichen Dank für Ihr Interesse und Ihr Vertrauen!

Wir wünschen dem verbleibenden Juristenteam aufrichtig den versprochenen Prozesserfolg, niemand würde sich hierüber mehr freuen, als wir!

Beate Bahner

Mitglied der Anwälte für Aufklärung

Autorin des Buches „Corona-Impfung: Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten" auch kostenlos als eBook erhältlich!

 

Worum geht es bei diesen Verfahren?

Zwei Bundeswehroffiziere haben gegen die Duldungspflicht der Covid-19-Impfung eine Wehrbeschwerde eingelegt. Die Bundesverteidigungsministerin hatte am 24. November 2021 die Aufnahme in das Basisimpfschema der Bundeswehr angewiesen. Die Beschwerde wurde durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) an das Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. 

Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet hierüber in erster und letzter Instanz. 

Die erste Verhandlung der Verwaltungsstreitsachen Bundesverwaltungsgericht 1 WB 2.22 und 1 WB 5.22 fand am 2. Mai 2022 statt. (https://www.bverwg.de/de/pm/2022/24)

Es gab weitere Verhandlungstermine am 5. und 6. Juni 2022, vernommen wurden unter anderem Sachverständige des RKI und des Paul-Ehrlich-Instituts.

Die Fortsetzung der Verhandlung ist für den 6. & 7. Juli 2022 terminiert. (https://www.bverwg.de/de/pm/2022/30)